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BFH, 24.01.1990 - I B 110/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Einschränkung der Verpflichtung zur Einbehaltung und Abführung der Kapitalertragsteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 14.02.1984 - VIII R 221/80
Zur Frage des Zuflusses nicht ausgezahlter Zinszahlungsschulden einer GmbH an …
Auszug aus BFH, 24.01.1990 - I B 110/88
Ein Zufließen kann auch mit einem buchmäßigen Festhalten einer Schuldverpflichtung verbunden sein, wenn der Verpflichtete durch die Buchung zum Ausdruck bringt, daß dem Berechtigten der Betrag von nun an zur Verfügung steht (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Februar 1984 VIII R 221/80, BFHE 140, 542, BStBl II 1984, 480). - BFH, 07.04.1989 - VI R 47/88
Kein Bewertungsabschlag bei Ausgabe verbilligter Belegschaftsaktien, wenn sie nur …
Auszug aus BFH, 24.01.1990 - I B 110/88
Der Vorteil wird aufgrund des Kurses der Aktien zur Zeit der Überlassung ermittelt und fließt dem Arbeitnehmer mit der Überlassung zu, selbst wenn der Wert der Aktien bei einer späteren Veräußerung gesunken ist (vgl. BFH-Urteile vom 16. November 1984 VI R 39/80, BFHE 142, 475, BStBl II 1985, 136, und vom 7. April 1989 VI R 47/88, BFHE 156, 468, BStBl II 1989, 608). - BFH, 16.11.1984 - VI R 39/80
Belegschaftsaktien - Vorteil - Verbilligte Überlassung - Zeitpunkt des Zuflusses
Auszug aus BFH, 24.01.1990 - I B 110/88
Der Vorteil wird aufgrund des Kurses der Aktien zur Zeit der Überlassung ermittelt und fließt dem Arbeitnehmer mit der Überlassung zu, selbst wenn der Wert der Aktien bei einer späteren Veräußerung gesunken ist (vgl. BFH-Urteile vom 16. November 1984 VI R 39/80, BFHE 142, 475, BStBl II 1985, 136, und vom 7. April 1989 VI R 47/88, BFHE 156, 468, BStBl II 1989, 608). - BFH, 04.02.1987 - I R 252/83
Abzug der Kapitalertragsteuer sowie Ausschluß von der Vergütung der …
Auszug aus BFH, 24.01.1990 - I B 110/88
Die höhere Belastung entsteht dann in erster Linie durch die Regelung im Wohnsitz- bzw. Sitzstaat und nicht durch die Erhebung der Kapitalertragsteuer in der Bundesrepublik, die regelmäßig auf die ausländische Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer angerechnet werden kann (vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 4. Februar 1987 I R 252/83, BFHE 149, 50, BStBl II 1987, 682). - BFH, 18.03.1982 - I R 165/78
Übernahme der Kapitalertragsteuer - Ausschüttung - DBA-USA
Auszug aus BFH, 24.01.1990 - I B 110/88
Dies hindert die Bundesrepublik nicht, den Steuerabzug an der Quelle, wie im innerstaatlichen Recht vorgesehen, vorzunehmen und den Empfänger der Bezüge auf ein Erstattungsverfahren zu verweisen (BFH-Urteil vom 18. März 1982 I R 165/78, BFHE 135, 470, BStBl II 1982, 518).